AGB

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Untersuchungsarbeiten auf Werkvertragsbasis, soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt. 

  2. Gegenstand
    Gegenstand des Vertrages ist eine allgemeine Unternehmensberatung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung neuzeitlicher Kenntnisse und Erfahrungen durchgeführt wird. 

  3. Leistungsumfang
    Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Äderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 

  4. Feststellung der Auftragsbeendigung
    Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet,

    a) wenn der Auftragnehmer die schriftlich niederlegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat oder 

    b) wenn der Auftraggeber einer Mitteilung des Auftragnehmers gemäß Punkt a) nicht unverzüglich, spätestens innerhalb vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.

  5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen, Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

    Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.

  6. Besondere Pflichten des Auftragnehmers
    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu las-sen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der Auftragnehmer seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.

  7. Loyalitätsverpflichtung
    Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 20.000 Euro.

  8. Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit
    Ist das Werk in mehrere Abschnitte (Phasen) unterteilt, so erhält der Auftraggeber je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

  9. Honorare und Kosten
    Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen. Für das Onlineportal wird ein festgesetzter Jahresbeitrag berechnet.
Zusatzregelung zur Onlineplattform

§ 1 Partner-Vereinbarung
Unternehmensberatung Weber stellt Partner eine Onlineplattform zur Speicherung und Bearbeitung von Unterlagen zur Arbeitssicherheit zur Verfügung.

§ 2 Rechtliche Stellung des Partners
Der Partner betreibt seine Werkstätte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er bleibt in rechtlicher / wirtschaftlicher Hinsicht selbständiger Unternehmer. Er ist allein verantwortlich für alle in seinem Betrieb erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung und deren Umsetzung so wie der Protokollierung und Bearbeitung seiner Unterlagen.

§ 5 Kosten
Unternehmensberatung Weber stellt dem Partner für seinen Onlinezugang einmal jährlich eine Gebührenrechnung. Die Gebühren, derzeit in Höhe von 390 € jährlich werden vom Partner mit einer Frist von 5 Tagen überwiesen. Sollte die Zahlung ausbleiben sperrt UNB den Partnerzugang.

§ 6 Dauer und ordentliche Kündigung
Diese Vereinbarung tritt mit der Bezahlung der Rechnung in Kraft. Sie wird auf ein Jahr geschlossen. Der Vertrag verlängert sich im Anschluss jährlich. Der Vertrag kann nach dem ersten Jahr monatlich von jeder Partei gekündigt werden. Nach Kündigung stellt UNB den Zugang zur Onlineplattform unverzüglich ein.

§ 8  Folgen der Vertragsbeendigung
1. Mit der Vertragsbeendigung endet das Recht des Partners auf Benutzung sämtlicher von UNB bereitgestellten Unterlagen.