Arbeitssicherheit für KFZ-Betriebe




Arbeitssicherheit für KFZ-Betriebe und Informationen zu den aktuellen DGUV Vorschriften.

DGUV Vorschrift 1 tritt in Kraft

Hierbei handelt es sich um ein schlankes Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz, das transparent und frei von Doppelregelungen ist: Das ist eines der Ziele der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), welches in dem Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz festgehalten wurde. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und GUV-V A1, die inhaltlich nahezu identisch sind, zu der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) vereint.

In der DGUV Vorschrift 1 wird eindeutig klargestellt, dass die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Dies bedeutet konkret: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften.

Darüber hinaus haben sich die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in der DGUV Vorschrift 1 erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Regelung weist hierbei fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer die Unternehmerinnen und Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für Ihren Betrieb individuell bestimmen können.

Die DGUV Vorschrift 1 ist bei den meisten Unfallversicherungsträgern in Kraft getreten. Zeitgleich wurde die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht. Auch hier wurden die bereits vorhandenen Regeln BGR A 1 und GUV-R A1 vereint und werden nach Veröffentlichung der DGUV Regel 100-001 zurückgezogen.

Eine Checkliste zur Ersten Hilfe

Kommt es zum Ernstfall ist schnelles Handeln erforderlich. Handeln Sie immer besonnen und bewahren Sie Ruhe! Die folgende Checkliste gibt Ihnen wichtige Hinweise zu einem sinnvollen Vorgehen bei Notfällen und beschäftigt sich mit folgenden Fragen:

  1. Kennen alle Mitarbeiter ihre gesetzliche Pflicht, Erste Hilfe zu leisten und wissen diese, dass unbeabsichtigte Fehler bei der Erste-Hilfe-Leistung keine rechtlichen Konsequenzen haben?
  2. Ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter jeden Unfall Ihrem Vorgesetzten melden und immer ein Eintrag in das Verbandbuch erfolgt?
  3. Werden auch Unfälle auf Bau- und Montagestellen lückenlos dokumentiert und die Aufzeichnungen anschließend  mindestens für fünf Jahre aufbewahrt?
  4. Sind Mitarbeiter benannt, die die Inhalte von Verbandkästen regelmäßig auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen und bei Bedarf zeitnah ergänzen?
  5. Ist das reibungslose Funktionieren der Rettungskette im Betrieb wirklich sichergestellt und wird der Ablauf auch regelmäßig geübt?
  6. Ist organisiert, dass alle Ersthelfer im Zweijahresrhythmus das Erste-Hilfe-Training wiederholen?
  7. Sind die Inhalte der Aushänge von Notfallplänen und Erste-Hilfe-Plakaten immer auf dem  aktuellsten Stand?
  8. Halten die Mitarbeiter Flucht- und Rettungswege sowie die Zugänge zu Verbandkästen und Erste-Hilfe-Einrichtungen stets frei, sodass sie jederzeit erreicht und benutzt werden können?
  9. Werden auch Frauen als Ersthelfer ausgebildet, wenn diese im Unternehmen beschäftigt sind?
  10. Kennen die Mitarbeiter die Ersthelfer in ihrem Arbeitsbereich und wissen diese, wie sie im Notfall zu erreichen sind?
  11. Sind beim Umgang mit Gefahrstoffen die speziellen im Sicherheitsdatenblatt aufgeführten Erste-Hilfe-Mittel im Arbeitsbereich auch immer vollständig vorhanden?
  12. Werden bei Bau- und Montagearbeiten außerhalb des Betriebes immer Verbandkästen mitgeführt?
  13. Wissen die Mitarbeiter, dass nach der Erste-Hilfe-Leistung eine Kontrolle durch den Arzt immer angeraten ist?
  14. Sind alle Standorte bezüglich Verbandsmaterial, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Rettungsmittel ausreichend und vor allem sichtbar gekennzeichnet?

Welche Aspekte sind bezüglich der Unterweisungspflicht im Kfz-Betrieb zu beachten?

Regelmäßige Unterweisungen helfen Probleme und Unannehmlichkeiten zu verhindern!

  1. Enthalten die regelmäßigen Unterweisungen die Themen „Verwendung von Hautmitteln“ und „Das richtige Heben und Tragen“? Werden Übungen regelmäßig dazu durchgeführt?
  2. Sind die Bedienpersonen von Fahrzeug-Hebebühnen mindestens 18 Jahre alt, schriftlich  beauftragt und für diese Arbeiten fachgerecht unterwiesen worden?
  3. Wird darauf geachtet, dass benutztes Putzmaterial in den dafür vorgesehenen Behältern aufbewahrt wird und nicht im Bereich der Werkstatt herumliegt?
  4. Werden die Mitarbeiter dazu angehalten, die Absauganlagen zur Erfassung von Abgasen konsequent zu benutzen?
  5. Ist organisiert, dass prüfpflichtige Arbeitsmittel (z. B. Rolltore, Fahrzeug-Hebebühnen) regelmäßig durch befähigte Personen geprüft und Mängel konsequent beseitigt werden?                                                                                   
  6. Werden von den Mitarbeitern arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfungen ihrer Arbeitsmittel durchgeführt?
  7. Werden die Mitarbeiter immer wieder darauf hingewiesen, abgenutzte oder beschädigte Gummiauflagen auf Auflagetellern umgehend zu erneuern?
  8. Führen die Mitarbeiter vor dem Hochfahren eines Fahrzeugs auf der Hebebühne eine „Rüttelprobe“ durch, um dadurch den sicheren Stand exakt zu prüfen?
  9. Ist geregelt, dass die Mitarbeiter nicht in der Werkstatt essen und trinken dürfen und wird zudem das Rauchverbot eingehalten?
  10. Ist gewährleistet, dass Reinigungsmittel mit einem niedrigen Flammpunkt nicht zur Verfügung stehen?
  11. Werden nur geschulte Mitarbeiter mit Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffer- Systemen beauftragt?
  12. Ist das konsequente Einhalten von Ordnung und Sauberkeit in der Werkstatt den Vorgesetzten ein wichtiger Aspekt für die Sicherheit der Mitarbeiter?
  13. Sind immer genügend Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet und steht zudem ausreichend Erste-Hilfe-Material zur Verfügung?
  14. Wird die vorgesehene persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Gehörschutz oder Schutzhandschuhe bei den entsprechenden Arbeiten getragen?