Unterweisungspflicht im Kfz-Betrieb

Regelmäßige Unterweisungen helfen!

  1. Enthalten die regelmäßigen Unterweisungen die Themen „Verwendung von Hautmitteln“ und „Das richtige Heben und Tragen“? Werden Übungen dazu durchgeführt?

  2.  Sind die Bedienpersonen von Fahrzeug-Hebebühnen mindestens 18 Jahre alt, schriftlich beauftragt und für diese Arbeiten unterwiesen?

  3. Wird darauf geachtet, dass benutztes Putzmaterial in den dafür vorgesehenen Behältern aufbewahrt wird?

  4. Werden die Mitarbeiter dazu angehalten, die Absauganlagen zur Erfassung von Abgasen konsequent zu benutzen?

  5. Ist organisiert, dass prüfpflichtige Arbeitsmittel (z. B. Rolltore, Fahrzeug-Hebebühnen) regelmäßig durch befähigte Personen geprüft und Mängel konsequent beseitigt werden?                                                                                        
  6. Werden von den Mitarbeitern arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfungen ihrer Arbeitsmittel durchgeführt?

  7. Werden die Mitarbeiter immer wieder darauf hingewiesen, abgenutzte oder beschädigte Gummiauflagen auf Auflageteller umgehend zu erneuern?

  8. Führen die Mitarbeiter vor dem Hochfahren eines Fahrzeugs auf der Hebebühne eine „Rüttelprobe“ durch, um dadurch den sicheren Stand zu prüfen?

  9. Ist geregelt, dass die Mitarbeiter nicht in der Werkstatt essen und trinken und wird das Rauchverbot eingehalten?

  10. Ist gewährleistet, dass Reinigungsmittel mit einem niedrigen Flammpunkt nicht zur Verfügung stehen?

  11. Werden nur geschulte Mitarbeiter mit Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffer-   systemen beauftragt?

  12. Ist das konsequente Einhalten von Ordnung und Sauberkeit in der Werkstatt den Vorgesetzten ein wichtiger Aspekt für die Sicherheit der Mitarbeiter?

  13. Sind genügend Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet und steht ausreichend Erste-Hilfe-Material zur Verfügung?

  14. Wird die vorgesehene persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Gehörschutz oder Schutzhandschuhe bei den entsprechenden Arbeiten getragen?